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   VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07   

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VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07 (https://dejure.org/2008,16187)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29.05.2008 - 6 K 1378/07 (https://dejure.org/2008,16187)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 6 K 1378/07 (https://dejure.org/2008,16187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Nichternennung zum Universitätskanzler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichternennung zum Universitätskanzler; Grundsätze der Bestenauslese i.R.e. Ernennungsverfahrens eines Universitätskanzlers; Anspruch des Beamten auf eine leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl; Bindungswirkung des Ernennungsvorschlags ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Nichernennung zum Kanzler einer Universität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Darüber hinaus kann auch offen bleiben, ob sich die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung in Gestalt eines Verstoßes gegen das Gebot der Bestenauslese - einen solchen unterstellt - und dem eingetretenen Schaden in Gestalt der unterbliebenen (Wieder-)Ernennung feststellen lässt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 29.01 -, NVwZ-RR 2002, 855), auch wenn der Beklagte auf gerichtliche Aufforderung den hypothetischen Kausalverlauf unter Zugrundelegung einer fehlenden materiellen Bindung an die Senatsentscheidung nicht (mehr) nachzuzeichnen vermochte - er insbesondere für diesen Fall auch keinen Abbruch des Besetzungsverfahrens oder eine nochmalige Befassung des Senats geltend gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172) -, sodass vieles dafür spricht, dass in Anwendung der Grundsätze zur Beweislastumkehr in der hier zu beurteilenden - zuletzt auf den Kläger und Herrn F. "verdichteten" - Zweierkonkurrenz bei einem (unterstellten) Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvorsprung des Klägers dieser auch die erforderlichen "reellen Beförderungsaussichten" gehabt hätte (zu Fragen der Beweislastumkehr in vergleichbaren Fällen und zu den Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 29.01 - Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O.; Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87; BGH, Urteil vom 06.04.1995 - III ZR 183/94 -, ZBR 1995, 314).

    Sein Neubescheidungs- oder Verpflichtungsbegehren zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruches hat sich durch die Ernennung des Konkurrenten bereits erledigt, noch bevor der Kläger Widerspruch einlegen oder Klage erheben konnte (zu den prozessualen Auswirkungen der Ernennung vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Unabhängig von der Frage, ob man dem Kläger vor dem Hintergrund der Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO - wenn man die Fortsetzungsfeststellungsklage in Fällen der Erledigung vor Bestandskraft der allgemeinen Feststellungsklage dogmatisch annähert, BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203) vorhalten kann, gegen die Ernennung des Konkurrenten und die damit verbundene negative Bescheidung seiner Bewerbung zumindest innerhalb der Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO) ab Kenntnis von der Ernennung (01.04.2004) keine Rechtsbehelfe eingelegt zu haben (zu Fällen der Zulässigkeit einer Konkurrentenklage in der Hauptsache vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370) und unabhängig von der Frage, ob die - nicht fristgebundene - Feststellungsklage nach den obigen Darlegungen verwirkt wäre (vgl. wiederum BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203), fehlt es jedenfalls am erforderlichen Feststellungsinteresse.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Die Gleichartigkeit solcher Auswahlentscheidungen ist in der Regel zu verneinen und eine rechtserhebliche Wiederholungsgefahr nicht gegeben (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 4 S 1092/94 -).

    Die für eine am Leistungsgrundsatz ausgerichtete Auswahlentscheidung ausgerichtete Auswahlentscheidung in der Regel unerlässliche Einschätzung, dass der ausgewählte Bewerber gegenüber allen anderen Bewerbern der bessere ist, bedeutet als solche von vorneherein keine solche Herabsetzung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.01.1996 - 4 S 1092/94 -).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Die schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen - soweit erforderlich - soll den Unterlegenen in die Lage versetzen, sachgerecht darüber befinden zu können, ob er die Entscheidung des Dienstherrn hinnehmen soll oder ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen und er daher gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178).

    Der Dienstherr ist (nur) verpflichtet, einen "ausreichenden Zeitraum" (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178) abzuwarten, wobei zwei Wochen in diesem Sinne als ausreichend angesehen werden (vgl. nur Schnellenbach, NVwZ 1990, 637, 638).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99 m.w.N.) kann ein Beamter von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung oder Nichternennung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Amtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

    Darüber hinaus kann auch offen bleiben, ob sich die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung in Gestalt eines Verstoßes gegen das Gebot der Bestenauslese - einen solchen unterstellt - und dem eingetretenen Schaden in Gestalt der unterbliebenen (Wieder-)Ernennung feststellen lässt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 29.01 -, NVwZ-RR 2002, 855), auch wenn der Beklagte auf gerichtliche Aufforderung den hypothetischen Kausalverlauf unter Zugrundelegung einer fehlenden materiellen Bindung an die Senatsentscheidung nicht (mehr) nachzuzeichnen vermochte - er insbesondere für diesen Fall auch keinen Abbruch des Besetzungsverfahrens oder eine nochmalige Befassung des Senats geltend gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172) -, sodass vieles dafür spricht, dass in Anwendung der Grundsätze zur Beweislastumkehr in der hier zu beurteilenden - zuletzt auf den Kläger und Herrn F. "verdichteten" - Zweierkonkurrenz bei einem (unterstellten) Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvorsprung des Klägers dieser auch die erforderlichen "reellen Beförderungsaussichten" gehabt hätte (zu Fragen der Beweislastumkehr in vergleichbaren Fällen und zu den Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 29.01 - Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O.; Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87; BGH, Urteil vom 06.04.1995 - III ZR 183/94 -, ZBR 1995, 314).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Unabhängig von der Frage, ob man dem Kläger vor dem Hintergrund der Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO - wenn man die Fortsetzungsfeststellungsklage in Fällen der Erledigung vor Bestandskraft der allgemeinen Feststellungsklage dogmatisch annähert, BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203) vorhalten kann, gegen die Ernennung des Konkurrenten und die damit verbundene negative Bescheidung seiner Bewerbung zumindest innerhalb der Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO) ab Kenntnis von der Ernennung (01.04.2004) keine Rechtsbehelfe eingelegt zu haben (zu Fällen der Zulässigkeit einer Konkurrentenklage in der Hauptsache vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370) und unabhängig von der Frage, ob die - nicht fristgebundene - Feststellungsklage nach den obigen Darlegungen verwirkt wäre (vgl. wiederum BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203), fehlt es jedenfalls am erforderlichen Feststellungsinteresse.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Sein Neubescheidungs- oder Verpflichtungsbegehren zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruches hat sich durch die Ernennung des Konkurrenten bereits erledigt, noch bevor der Kläger Widerspruch einlegen oder Klage erheben konnte (zu den prozessualen Auswirkungen der Ernennung vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • VGH Hessen, 04.08.1993 - 1 TG 1460/93

    Verwirkung des sog Bewerbungsverfahrensanspruchs des in einem Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Eine solche wird etwa angenommen, wenn der Dienstherr infolge des Verhaltens des unterlegenen Bewerbers darauf vertrauen durfte, dass dieser seine Rechte zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht mehr geltend machen würde (vgl. dazu ausführlich VGH Hessen, Beschluss vom 04.08.1993 - 1 TG 1460/93 -, NVwZ 1994, 398; zustimmend Wittkowsky, NVwZ 1995, 345; Schnellenbach, ZBR 1997, 169, 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 2689/91

    Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung bei lediglich mittelbaren Schäden;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Eine Entscheidung über den Hilfsantrag in der Sache würde zu einer Verzögerung des nach den vorstehenden Ausführungen im Übrigen entscheidungsreifen Verfahrens führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1993 - 2 S 2689/91 -, VBlBW 1994, 147; Ortloff, in: Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, VwGO, § 91, Rn 66).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Darüber hinaus kann auch offen bleiben, ob sich die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung in Gestalt eines Verstoßes gegen das Gebot der Bestenauslese - einen solchen unterstellt - und dem eingetretenen Schaden in Gestalt der unterbliebenen (Wieder-)Ernennung feststellen lässt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 29.01 -, NVwZ-RR 2002, 855), auch wenn der Beklagte auf gerichtliche Aufforderung den hypothetischen Kausalverlauf unter Zugrundelegung einer fehlenden materiellen Bindung an die Senatsentscheidung nicht (mehr) nachzuzeichnen vermochte - er insbesondere für diesen Fall auch keinen Abbruch des Besetzungsverfahrens oder eine nochmalige Befassung des Senats geltend gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112; Urteil vom 22.07.1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172) -, sodass vieles dafür spricht, dass in Anwendung der Grundsätze zur Beweislastumkehr in der hier zu beurteilenden - zuletzt auf den Kläger und Herrn F. "verdichteten" - Zweierkonkurrenz bei einem (unterstellten) Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvorsprung des Klägers dieser auch die erforderlichen "reellen Beförderungsaussichten" gehabt hätte (zu Fragen der Beweislastumkehr in vergleichbaren Fällen und zu den Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 29.01 - Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, a.a.O.; Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87; BGH, Urteil vom 06.04.1995 - III ZR 183/94 -, ZBR 1995, 314).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 29.05.2008 - 6 K 1378/07
    Eine letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (vgl. zu alledem nur BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 27.04 -, a.a.O. m.w.N.; Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 1 A 512/02

    Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten; Verdichtung des

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 29.01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Beförderung beurlaubter Beamter,

  • OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 38.98

    Aufstiegsverfahren, rechtswidrige Nichtauswahl zum -; Beförderung, entgangene -

  • OVG Bremen, 06.09.2007 - 1 B 211/07

    Hochschule Bremen: Besetzungsverfahren der Rektorenstelle kann fortgeführt werden

  • BVerwG, 26.08.2004 - 2 C 27.04

    Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision

  • VG Düsseldorf, 28.12.1999 - 15 L 2080/99

    Ernennung des Kanzlers

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Das Amt des Hochschulkanzlers ist - einerlei, ob es im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis wahrgenommen wird - ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 29. Mai 2008 - 6 K 1378/07 - juris Rn. 32; VG Ansbach, Beschluss vom 14. November 2013 - AN 2 E 13.01374 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    Anders ist dies nach der Rechtsprechung nur dann, wenn die Nichtbeförderung und deren Umstände Auswirkungen auf die weitere Laufbahnentwicklung eines Beamten haben könnte, etwa weil diskriminierende Äußerungen getätigt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 4/87 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 18/89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Januar 1996 - 4 S 1092/94 - VG Sigmaringen, Urteil vom 29. Mai 2008 - 6 K 1378/07 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 01.08.2017 - 2 K 463/17

    Stellung des Hochschulkanzlers nach baden-württembergischem Hochschulrecht

    Das Amt des Hochschulkanzlers ist - einerlei, ob es im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis wahrgenommen wird - ein öffentliches Amt im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 29. Mai 2008 - 6 K 1378/07 -, Juris, Rdnr. 32).
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